Gegen Grenzkriminalität – Polizei installiert neue Kameras für Personenerkennung in Zittau

Polizei installiert sieben neue Kameras für Personenerkennung in Zittau
Die neuen Überwachungskameras sollen der Polizei besonders bei der Aufklärung von Eigentumsdelikten helfen.
An drei Standorten in Zittau setzt die Polizei die sieben Kamerasäulen ein.
Die Personenerkennung ist rechtlich nur im Ausnahmefall möglich, räumt das Innenministeirum ein.

Die Polizei hat in Zittau am Freitagvormittag Überwachungskameras an den Grenzübergängen in Betrieb genommen. Sie sollen bei der Kriminalitätsbekämpfung helfen. Insgesamt sind sieben Kamerasäulen errichtet worden. Das Überwachungssystem hat nach den Angaben des Innenministeriums mehr als 1,4 Millionen Euro gekostet. Die Kriminalpolizei erhofft sich davon, vor allem Diebstahls- und Raubdelikte aufklären zu können.

Hier tehen die Kameras in Zittau:
Friedensstraße
Chopinstraße
an der Bundesstraße 178.
Hilfe bei Aufklärung von Eigentumsdelikten

In Görlitz sind die Überwachungskameras seit 2019 im Einsatz. Allein in diesem Jahr hätten die Kamerasäulen 375 Hinweise zur Aufklärung von Straftaten geliefert, so das Innenministerium. Die meisten Fälle beträfen Eigentumsdelikte. So haben in Görlitz Taten mit einem Gesamtschaden von mehr als zehn Millionen Euro aufgeklärt werden können. Innenminister Armin Schuster (CDU) sprach am Freitag von einem „Erfolgsmodell“, das von Görlitz auf Zittau im Dreiländereck übertragen werde.

Demnach können die Kameras Straftäter bei Tag und Nacht hochauflösend aufzeichnen und identifizieren. Im Sommer hatte Schuster das Ende der Gesichtserkennung an der Grenze zu Polen und Tschechien erklärt. Auch weil Ende 2023 ein Polizei-Paragraf ausläuft. Der erlaubt bislang die automatische Auswertung biometrischer Daten. Landtagsabgeordnete von Linken und Grünen hatten gegen das sächsische Polizeigesetz geklagt. Anfang 2024 will der Landesverfassungsgerichtshof Leipzig dazu urteilen.

Der automatische biometrische Datenabgleich ist die Ausnahme, nicht die Regel bei der Nutzung von „PerIS“ zur Kriminalitätsbekämpfung.

Sind die Kameras nur zur Abschreckung da?

Laut Innenministerium wird das videogestützte Personen-Identifikations-System (Perls) vor allem zum präventiven Zweck betrieben. Wie eine Sprecherin MDR SACHSEN sagte, ist der automatische biometrische Datenabgleich die Ausnahme, nicht die Regel. Er werde nur dann durchgeführt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wenn beispielsweise zu Straftaten von erheblicher Bedeutung ermittelt wird. Das erfolge nach der Strafprozessordnung.